Erstinformation

nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) sowie §12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und Artikel 247 §13 Abs. 2 i.V.m. §13b Abs. 1 EGBGB

Unternehmen

Finanzbüro Fondsvermittlung AG

Sitz der Gesellschaft

Bahnhofstraße 40
15907 Lübben

Tel.: 03546 / 934642
Fax: 03546 / 934643

E-Mail: geldanlage@finanzbuero.de
Web:
www.finanzbuero.de

Gewerbeamt Lübben
Amtsgericht Cottbus, HRB 13740 CB

Vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden:
Andreas Klauck

Aufsichtsratsvorsitzender:
Thomas Wilke

Erlaubnisbehörde

In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer Cott­bus
Goe­thes­trasse 1
03046 Cott­bus

Status und Tätigkeitsart

Die Finanzbüro Fondsvermittlung AG, ist als Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-HC2S-ADLUL-09 registriert.

Ferner sind wir Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 der Gewerbeordnung und unter der Registrierungsnummer D-F-134-JQVJ-56 eingetragen. Die Finanzbüro Fondsvermittlung AG erbringt eine nichtunabhängige Beratung im Sinne des Wertpapierhandels-gesetzes (§ 55 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 WpHG-RefE).

Weiterhin besitzen wir die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 S. 1 der Gewerbeordnung und treten als Honorar-Immobiliardarlehensberater gemäß § 34i Abs. 5 der Gewerbeordnung auf.
Als solche sind wir im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-F-134-JQVJ-56 registriert.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Vorvertraglichen Informationen (VVI).

gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 0-180-600 585-0

(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info

Informationen über die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen

Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen lassen wir uns unmittelbar vom Kunden, gemäß der mit ihm getroffenen Honorarvereinbarung vergüten.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeteiligung in Versicherungsangelegenheiten

Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)

Ergänzende Mitteilungen
  1. Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
  2. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Vermittler.
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden

Vermittelt und Beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34 f GewO zulässig ist.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und –vermittlung

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung größtenteils direkt durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt mittels der Vereinbarung von Beratungshonoraren entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung oder – besser - hier schon, soweit möglich, konkrete Vergütungsvarianten eintragen]. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies

Alternative 1: nur Anleger zahlt

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend der noch gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Alternative 2 - nur Produktgeber zahlt

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Alternative 3 - Kombination von Anleger und Produktgeber zahlt

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der noch gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

In Versicherungsangelegenheiten nehmen wir an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor den oben genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. In der Anlagevermittlung nehmen wir daran auf freiwilliger Basis teil.

Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI,
Unter den Linden 42,
10117 Berlin
www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Hausanschrift: Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
https://www.bundesbank.de/schlichtungsstelle.html

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])

Online Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Absatz 1 ODR-VO
Die Europäische Union stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/

Besondere Vereinbarung für Versicherungsverträge

Gegenstand der Beratung und Dokumentation sind ausnahmslos die in den Honorarvereinbarungen genannten Versicherungsarten.

Besondere Vereinbarung für die Vermittlung von Darlehen

Dem Kunden wurden die Vorvertragliche Information für die Vermittlung von Immobilar-Verbraucherdarlehensverträgen ausgehändigt.

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